Schweigepflicht
Ich bin als Psychotherapeutin gemäß §15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. (…)
Diese strenge berufsrechtlich normierte Verschwiegenheitspflicht über Geheimnisse gegenüber Dritten ist Grundlage für das besondere Vertrauensverhältnis in der Beziehungsarbeit zwischen Ihnen und mir.
(Verschwiegenheitspflicht gemäß Psychotherapiegesetz, Psychologengesetz 2013 und Musiktherapiegesetz unter Berücksichtigung des Gewaltschutzgesetze; Bundesministerium für Soziales, Gesundheit pflege und Konsumentenschutz; 2021)